Gesellschafterstreit sichern, anfechten und durchsetzen.

Wenn Beschlüsse blockiert werden, Konten leerlaufen oder ein Mitgesellschafter fakten schafft, zählt die richtige Reihenfolge: erste Sicherung, Beweise, Einsichtsrechte, Anfechtung, einstweilige Verfügung und dann Ausschluss oder Exit.

Kanzlei seit 1978Österreichweit tätigBeratung in DE, EN, BKS
1978Kanzlei in Salzburg
ATÖsterreichweite Vertretung
3Sprachen: DE, EN, BKS
72€ Erstgespräch

Ihr Team im Gesellschafterstreit

BRANDAUER Rechtsanwälte

Konfliktteam für Gesellschafter und Geschäftsführer

Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

Team kontaktieren

Kurz gefragt.

Welchen ersten Schritt sollte ich im Gesellschafterstreit setzen?

Zuerst Zugriff auf Firmenbuch, Konten, Verträge und digitale Systeme sichern, bevor der Mitgesellschafter Fakten schafft. Erst danach folgt die inhaltliche Auseinandersetzung.

Wie schnell muss ein Beschluss angefochten werden?

Die Anfechtungsfrist ist kurz und beginnt in der Regel mit dem Beschluss oder der Kenntnis. Ohne rechtzeitige Klage wird der Beschluss bestandskräftig.

Wann hilft eine einstweilige Verfügung?

Wenn kurzfristig Vermögensverschiebungen, unrichtige Firmenbuchmeldungen oder unautorisierte Vollzüge drohen. Sie schafft Sicherheit für das Hauptverfahren.