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Geschäftsführer abberufen und Haftung prüfen

Abberufung des Geschäftsführers, Sofortmaßnahmen und mögliche persönliche Haftung prüfen.

Warum dieser Schwerpunkt jetzt zählt

Wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft schädigt, Konten leert oder Kunden abwirbt, muss die Abberufung schnell und rechtssicher erfolgen. Aus wichtigem Grund ist sie auch ohne die Mehrheit möglich, wenn das Verhalten gravierend genug ist.

Kritische Klausel- und Konfliktpunkte

Kritisch sind die formalen Voraussetzungen: Beschluss der Gesellschafter, gerichtliche Abberufung, Firmenbuchmeldung und Sicherung der Zeichnungsrechte. Parallel ist die Haftung für Schäden zu prüfen.

Wie Sie sich vorbereiten

Für die Abberufung braucht es Beschlussprotokolle, Nachweise über konkrete Verstöße, Bankunterlagen und eine Strategie für die Übergabe an einen Interimsgeschäftsführer.

Checkpunkte für die Prüfung

Beschluss der Gesellschafter formgerecht vorbereiten und protokollieren.
Firmenbuchgericht rasch informieren und Zeichnungsrechte anpassen.
Bankverbindungen, digitale Zugänge und Vollmachten sofort umstellen.
Persönliche Haftung des abberufenen Geschäftsführers separat prüfen.

Häufige Fragen

Kann die Abberufung sofort wirken?

Ja, bei wichtigem Grund kann die Wirkung sofort greifen, die Umsetzung im Firmenbuch braucht aber Zeit.

Was passiert mit Bankvollmachten?

Sie werden nicht automatisch aufgehoben, sondern müssen aktiv widerrufen und neu vergeben werden.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.