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Abfindung nach Ausschluss aus der GmbH: Bewertung und Zahlung

Nach dem Ausschluss aus einer GmbH sind Abfindungsgrundlage, Bewertungsstichtag, Auskunft und Zahlung getrennt zu prüfen.

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Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

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Nach dem Ausschluss eines Gesellschafters verschiebt sich der Streit oft auf die Abfindung. Dabei darf die Bewertung nicht vorschnell aus einem einzelnen Jahresabschluss oder einer pauschalen Zahl abgeleitet werden.

Entscheidend sind Ausschlussgrundlage, Satzung, Bewertungsmethode, Bewertungsstichtag, Informationsstand und Zahlungsbedingungen.

Abfindung nach Ausschluss aus der GmbH: Bewertung und Zahlung

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01 Frage 1

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01

Ausschlussgrundlage und Bewertung trennen

Sichern Sie Satzung, Beschluss, Ausschlussmitteilung und die vertraglichen Bewertungsregeln. Die Abfindung setzt eine klare Grundlage voraus; ihre Höhe ist nicht automatisch mit dem Ausschlussbeschluss festgestellt.

02

Auskunft und Zahlung konkretisieren

Bezeichnen Sie die fehlenden Unterlagen, den verlangten Rechenschritt und die offene Zahlung genau. Ein Zahlungsstreit kann eine andere Rechtsfolge haben als der Streit über die Wirksamkeit des Ausschlusses.

Ausschluss und Abfindung nicht vermischen

Der Ausschluss eines Gesellschafters beantwortet nicht automatisch die Höhe der Abfindung. Lesen Sie Ausschlussklausel, Beschluss und Bewertungsregel gemeinsam.

Prüfen Sie auch, ob der betroffene Gesellschafter bei der Beschlussfassung einem Stimmverbot unterlag und wie das Ergebnis festgestellt wurde.

Bewertungsstichtag und Unterlagen sichern

Ein Bewertungsstichtag kann sich aus Satzung, Vertrag oder der konkreten Rechtsfolge ergeben. Er darf nicht durch eine ungeprüfte Praxisannahme ersetzt werden. Sichern Sie Jahresabschlüsse, Zwischenzahlen, Verträge, Schuldenstand und relevante Geschäftschancen.

Die Gesellschafterstellung kann für die Frage wichtig sein, wer welche Auskunft oder Zahlung verlangen darf.

Berechnung und Zahlung als eigene Ansprüche

Ordnen Sie Bewertungsgrundlage, Auskunft, Berechnung, Fälligkeit und Zahlung als einzelne Punkte. Ein Anspruch auf Unterlagen ist nicht identisch mit einem bezifferten Zahlungsbegehren.

Der Beitrag zur Abfindung nach Kündigung betrifft einen anderen Beendigungsweg. Hier steht die Abfindung nach Ausschluss im Mittelpunkt.

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Häufige Fragen

Ist die Abfindung mit dem Ausschluss automatisch beziffert?

Nein. Grundlage, Bewertungsregel, Stichtag und konkrete Berechnung müssen geprüft werden.

Darf der Bewertungsstichtag frei gewählt werden?

Das hängt von Satzung, Vertrag und konkreter Rechtsfolge ab. Eine pauschale Annahme reicht nicht.

Was gehört in die erste Unterlagenliste?

Satzung, Beschluss, Ausschlussmitteilung, Jahresabschlüsse, Zwischenzahlen, Bewertungsunterlagen und Zahlungsbelege.

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