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Kapitalerhöhung der GmbH: Bezugsrecht und Minderheit prüfen

Bei einer Kapitalerhöhung sind Finanzierungszweck, Bezugsbedingungen und die Stellung der Minderheit gemeinsam zu prüfen.

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Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

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Eine Kapitalerhöhung kann die Beteiligungsquoten verändern. Im Streit reicht es aber nicht, nur die rechnerische Verwässerung zu zeigen. Maßnahme, Ausgabebedingungen und Zugang der Minderheit müssen zusammen betrachtet werden.

Sichern Sie Entwurf, Finanzierungsunterlagen, Frist und Zeichnungsbedingungen vor der Abstimmung.

Kapitalerhöhung der GmbH: Bezugsrecht und Minderheit prüfen

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01 Frage 1

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Übersicht aller Antworten.

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Ist jede Verwässerung der Minderheit unzulässig?

Nach § 52 GmbHG ist zuerst zu klären, ob das Stammkapital erhöht und in welchem Umfang neue Stammeinlagen übernommen werden sollen. Der Finanzierungsbedarf sollte mit Zahlen, Liquiditätsplanung und Mittelverwendung belegt werden.

02

Was muss die Minderheit vorlegen?

Prüfen Sie Ausgabebetrag, Einzahlungsbedingungen, Annahmefrist und Information aller Gesellschafter. Die Minderheit muss erkennen können, zu welchen Bedingungen sie teilnehmen kann und welche Folgen eine Nichtteilnahme hat.

Zweck und Betrag der Kapitalmaßnahme offenlegen

Nach § 52 GmbHG ist zuerst zu klären, ob das Stammkapital erhöht und in welchem Umfang neue Stammeinlagen übernommen werden sollen. Der Finanzierungsbedarf sollte mit Zahlen, Liquiditätsplanung und Mittelverwendung belegt werden.

Eine bloße Erhöhung der Mehrheitseinflusses ist kein Ersatz für einen nachvollziehbaren Maßnahmezweck. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung und ob sie die Gesellschaft sachgerecht finanziert.

Bezugsbedingungen und Zugang vergleichen

Prüfen Sie Ausgabebetrag, Einzahlungsbedingungen, Annahmefrist und Information aller Gesellschafter. Die Minderheit muss erkennen können, zu welchen Bedingungen sie teilnehmen kann und welche Folgen eine Nichtteilnahme hat.

Unterschiedliche Bedingungen für einzelne Übernehmer brauchen eine eigene sachliche Erklärung. Rechenmodelle sollten Beteiligungsquote, Stimmgewicht und wirtschaftliche Belastung vor und nach der Maßnahme zeigen.

Beschluss, Übernahme und Eintragung nicht vermischen

Die Beschlussfassung, die Übernahme neuer Stammeinlagen und der Vollzug im Firmenbuch sind verschiedene Schritte. Ein Streit über den Beschluss ist daher nicht identisch mit einem Streit über die spätere Eintragung.

Sichern Sie Protokoll, Übernahmeerklärungen und Registerunterlagen. Bei einem möglichen Beschlussmangel ist der konkrete Rechtsbehelf anhand von § 41 GmbHG und des tatsächlichen Ablaufs zu bestimmen.

Häufige Fragen

Ist jede Verwässerung der Minderheit unzulässig?

Nein. Die rechnerische Verwässerung allein entscheidet nicht. Zweck, Bedingungen, Gleichbehandlung und Zugang zur Maßnahme sind gemeinsam zu prüfen.

Was muss die Minderheit vorlegen?

Beteiligungsquote, Finanzierungsunterlagen, Beschlussentwurf, Bezugsbedingungen und Kommunikation zum Angebot.

Ist die Eintragung der Kapitalerhöhung der ganze Streit?

Nein. Beschluss, Übernahme, Einzahlung und Firmenbuchvollzug sind getrennte Prüfungsebenen.

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