Aktuell

Erbe eines GmbH-Anteils im Streit: Firmenbuch und Rechte

Beim Tod eines Gesellschafters treffen Vererblichkeit, Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch und Ausübung der Rechte aufeinander. Die Ebenen getrennt prüfen.

Ihr Team im Gesellschafterstreit

BRANDAUER Rechtsanwälte

Konfliktteam für Gesellschafter und Geschäftsführer

Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

Team kontaktieren

Nach dem Tod eines Gesellschafters beanspruchen Erben häufig rasch Auskunft, Teilnahme oder eine Ausschüttung. Gleichzeitig steht im Firmenbuch noch die verstorbene Person.

Der Geschäftsanteil kann vererblich sein. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Erbe sofort jede Gesellschafterhandlung gegenüber der GmbH ausüben kann. Nachlass, Erbenstellung, Gesellschaftsvertrag und Registerstand müssen getrennt geordnet werden.

Erbe eines GmbH-Anteils im Streit: Firmenbuch und Rechte

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Sind die maßgeblichen Unterlagen und der konkrete nächste Schritt dokumentiert?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.

Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.

02

Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.

Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.

Vererblichkeit und Nachlass feststellen

§ 76 Abs 1 GmbHG behandelt Geschäftsanteile als vererblich. Für die erste Prüfung braucht es dennoch Sterbeurkunde, letztwillige Verfügung oder gesetzliche Erbfolge, Einantwortungsbeschluss und den Gesellschaftsvertrag.

Passende Einordnung

Mehrere Erben und gemeinsame Ausübung

Mehrere Erben können über einen Anteil nicht einfach einzeln verfügen. Prüfen Sie Vertretung, gemeinschaftliche Rechtsausübung, eine gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel und allfällige Abfindungs- oder Aufgriffsrechte.

Passende Einordnung

Firmenbuch, Einladung und Ausschüttung

§ 78 Abs 1 GmbHG knüpft die Legitimation gegenüber der Gesellschaft an den Firmenbuchstand. Ein Erbe sollte deshalb Nachlassdokumente und Registervollzug zeitlich ordnen, bevor eine Generalversammlung oder Auszahlung ansteht.

Neue rechtliche Informationen erhalten Sie über BRANDaktuelle Rechtsnews. Passende Einordnung

Häufige Fragen

Ist der Erbe sofort stimmberechtigt?

Das hängt von Erbenstellung, Einantwortung, Gesellschaftsvertrag und Firmenbuchlegitimation ab. Diese Fragen sind nicht gleichbedeutend.

Was passiert bei mehreren Erben?

Die gemeinsame Rechtsausübung und eine allfällige Vertretung müssen geklärt werden. Der Anteil kann nicht ohne Weiteres von einer Person allein ausgeübt werden.

Erstgespräch vereinbaren (72 €)

Gesellschafterstreit sichern, anfechten und durchsetzen. Portal für aktive Konflikte in der GmbH mit Sicherung, Anfechtung, Ausschluss und einstweiliger Verfügung.

Kontakt