Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Beim Tod eines Gesellschafters treffen Vererblichkeit, Gesellschaftsvertrag, Firmenbuch und Ausübung der Rechte aufeinander. Die Ebenen getrennt prüfen.
Ihr Team im Gesellschafterstreit
Konfliktteam für Gesellschafter und Geschäftsführer
Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.
Team kontaktierenNach dem Tod eines Gesellschafters beanspruchen Erben häufig rasch Auskunft, Teilnahme oder eine Ausschüttung. Gleichzeitig steht im Firmenbuch noch die verstorbene Person.
Der Geschäftsanteil kann vererblich sein. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Erbe sofort jede Gesellschafterhandlung gegenüber der GmbH ausüben kann. Nachlass, Erbenstellung, Gesellschaftsvertrag und Registerstand müssen getrennt geordnet werden.
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Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.
§ 76 Abs 1 GmbHG behandelt Geschäftsanteile als vererblich. Für die erste Prüfung braucht es dennoch Sterbeurkunde, letztwillige Verfügung oder gesetzliche Erbfolge, Einantwortungsbeschluss und den Gesellschaftsvertrag.
Mehrere Erben können über einen Anteil nicht einfach einzeln verfügen. Prüfen Sie Vertretung, gemeinschaftliche Rechtsausübung, eine gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklausel und allfällige Abfindungs- oder Aufgriffsrechte.
§ 78 Abs 1 GmbHG knüpft die Legitimation gegenüber der Gesellschaft an den Firmenbuchstand. Ein Erbe sollte deshalb Nachlassdokumente und Registervollzug zeitlich ordnen, bevor eine Generalversammlung oder Auszahlung ansteht.
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Das hängt von Erbenstellung, Einantwortung, Gesellschaftsvertrag und Firmenbuchlegitimation ab. Diese Fragen sind nicht gleichbedeutend.
Die gemeinsame Rechtsausübung und eine allfällige Vertretung müssen geklärt werden. Der Anteil kann nicht ohne Weiteres von einer Person allein ausgeübt werden.
Gesellschafterstreit sichern, anfechten und durchsetzen. Portal für aktive Konflikte in der GmbH mit Sicherung, Anfechtung, Ausschluss und einstweiliger Verfügung.
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