Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Ein Gesellschafterdarlehen in der Krise darf nicht wie eine gewöhnliche Auszahlung behandelt werden. Rückzahlung, Rang und Beweise getrennt prüfen.
Ihr Team im Gesellschafterstreit
Konfliktteam für Gesellschafter und Geschäftsführer
Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.
Team kontaktierenEin Gesellschafter überweist der GmbH Geld, als Darlehen oder als laufende Finanzierung. Später gerät die Gesellschaft in eine Krise und die Rückzahlung wird zum Streitpunkt.
Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung im Vertrag. Bei einem Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen können Rückzahlung, Rang und Anfechtungsrisiken anders zu beurteilen sein als bei einem fremdüblichen Kredit.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.
Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.
Das Eigenkapitalersatz-Gesetz knüpft an die Krise und die Finanzierungsentscheidung an. Prüfen Sie deshalb Zeitpunkt, wirtschaftliche Lage, Kenntnis des Gesellschafters und Zweck der Zahlung. Ein Vertrag mit Zinsen beweist noch nicht, dass die Finanzierung fremdüblich war.
Eine Rückzahlung muss zeitlich und wirtschaftlich eingeordnet werden. Zu sichern sind Darlehensvertrag, Kontobelege, Gesellschafterbeschluss, Liquiditätslage und die Kommunikation über die Krise. Die Gesellschaft darf nicht durch eine unklare Zahlungskette zusätzlich geschädigt werden.
§§ 82 und 83 GmbHG begrenzen verbotene Vermögenszuwendungen und ordnen Rückersatzfragen. Ob ein Anspruch der GmbH, eines Insolvenzverwalters oder eines Gesellschafters verfolgt wird, hängt vom konkreten Zahlungsgrund ab.
Neue rechtliche Informationen erhalten Sie über BRANDaktuelle Rechtsnews. Passende Einordnung
Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die konkrete Krise, die Finanzierungsfunktion und der Zeitpunkt der Zahlung.
Das kann möglich sein. Vertrag, Krise, Zahlungszweck, Empfänger und die anwendbaren Rückersatzregeln müssen gemeinsam geprüft werden.
Gesellschafterstreit sichern, anfechten und durchsetzen. Portal für aktive Konflikte in der GmbH mit Sicherung, Anfechtung, Ausschluss und einstweiliger Verfügung.
Kontakt