Vertrag und Fälligkeit zuerst ordnen
Sichern Sie Darlehensvertrag, Nachträge, Auszahlungsbelege und Rückzahlungsabrede. § 18 GmbHG betrifft die Vertretung; § 25 GmbHG die Sorgfalt und Haftung. Ob ein Anspruch fällig ist, ergibt sich aus dem Vertrag und nicht allein aus der Buchhaltung.