Ansprüche der GmbH und gegebenenfalls § 24 GmbHG sofort prüfen.
Sichern Sie Angebot, interne Weiterleitung, Kalkulation, Entscheidungsstand und den späteren Vertrag. Prüfen Sie Organrolle, Einwilligungen sowie Unterlassung, Eintrittsrecht oder Schadenersatz als Ansprüche der Gesellschaft.