Vermögenswirkung, Rechtsgrund und Gesellschaftsinteresse vor der Umsetzung klären.
Ordnen Sie Zahlungsgrund, Empfänger, Gegenleistung, Beschluss und Kontounterlagen. Bei einer Verteilung von Gesellschaftsvermögen müssen die zwingenden Grenzen des GmbH-Rechts und die mögliche Haftung nach § 25 GmbHG gesondert geprüft werden.