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Gewinnverwendungsbeschluss der GmbH: Auszahlung im Streit prüfen

Gewinnverwendungsbeschluss, Ausschüttungsanspruch und tatsächliche Zahlung sind im Gesellschafterstreit getrennt zu prüfen.

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Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

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Die GmbH hat einen Gewinn, aber die Gesellschafter streiten über den Beschluss oder die Auszahlung. Ein Kontoeingang beantwortet nicht, ob ein wirksamer Ausschüttungsanspruch bestand.

Prüfen Sie Beschluss, Bilanzgrundlage, Fälligkeit und Zahlung als getrennte Stationen.

Gewinnverwendungsbeschluss der GmbH: Auszahlung im Streit prüfen

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01 Frage 1

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Übersicht aller Antworten.

01

Ist jeder Gewinn automatisch auszuzahlen?

Der Beschluss der Gesellschafter legt fest, ob und wie ein festgestellter Bilanzgewinn verwendet wird. Er ist von der Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden. Aus dem Jahresabschluss allein folgt daher noch kein Anspruch auf eine konkrete Auszahlung.

02

Kann eine spätere Bezeichnung als Ausschüttung eine Zahlung heilen?

Ein wirksamer Gewinnverwendungsbeschluss kann einen Anspruch auf Auszahlung begründen. Ob dieser bereits fällig ist, hängt aber vom Beschlussinhalt und den vereinbarten Bedingungen ab. Eine Teilzahlung oder eine Umbuchung kann den Anspruch nicht ohne Weiteres erledigen.

Was der Gewinnverwendungsbeschluss tatsächlich regelt

Der Beschluss der Gesellschafter legt fest, ob und wie ein festgestellter Bilanzgewinn verwendet wird. Er ist von der Feststellung des Jahresabschlusses zu unterscheiden. Aus dem Jahresabschluss allein folgt daher noch kein Anspruch auf eine konkrete Auszahlung.

Für die Prüfung gehören Jahresabschluss, Einladung, Tagesordnung, Beschlussantrag und Protokoll in eine gemeinsame Akte. Der Beschluss muss erkennen lassen, welcher Betrag, welcher Empfängerkreis und welcher Auszahlungszeitpunkt gemeint sind.

Anspruch, Fälligkeit und Zahlung auseinanderhalten

Ein wirksamer Gewinnverwendungsbeschluss kann einen Anspruch auf Auszahlung begründen. Ob dieser bereits fällig ist, hängt aber vom Beschlussinhalt und den vereinbarten Bedingungen ab. Eine Teilzahlung oder eine Umbuchung kann den Anspruch nicht ohne Weiteres erledigen.

Bei jeder Zahlung sind Empfänger, Betrag, Buchungstext und Zahlungsgrund abzugleichen. Wurde an eine einzelne Person gezahlt, ist zusätzlich zu klären, ob dies vom Beschluss gedeckt war oder ob eine andere Leistung vorliegt.

Unzulässige Zahlung und Rückersatz getrennt prüfen

§ 82 GmbHG schützt das Gesellschaftsvermögen vor Leistungen an Gesellschafter ohne zulässigen Rechtsgrund. § 83 GmbHG knüpft daran den Rückersatz an die GmbH. Ob eine Zahlung zulässig war, hängt deshalb nicht nur von ihrer Bezeichnung als Gewinnanteil ab.

Sichern Sie Buchungsjournal, Bankbeleg, Beschluss und Bilanzunterlagen unverändert. Wenn die Gesellschaft die Rückforderung nicht verfolgt, müssen Vertretung, Beschlusslage und ein möglicher gesellschaftsrechtlicher Durchsetzungsweg gesondert geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist jeder Gewinn automatisch auszuzahlen?

Nein. Die Gesellschafter müssen über die Gewinnverwendung entscheiden; der Jahresabschluss allein ersetzt diesen Beschluss nicht.

Kann eine spätere Bezeichnung als Ausschüttung eine Zahlung heilen?

Nicht automatisch. Rechtsgrund, Beschluss, Empfänger und Kapitalerhaltung sind im Zeitpunkt der Leistung zu prüfen.

Wem steht der Rückersatz zu?

Der Rückersatz nach § 83 GmbHG ist grundsätzlich an die GmbH zu leisten.

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