Gewinnzuweisung, Einlage und Auszahlungsvoraussetzungen abschließend abgleichen.
Ordnen Sie Gesellschaftsvertrag, Einlagebeleg, Jahresabschluss und Gewinnabrechnung. Prüfen Sie danach, ob § 168 UGB oder eine gesellschaftsvertragliche Regelung der Auszahlung entgegensteht.