Voraussetzungen des § 77 GmbHG anhand des konkreten Erwerbers prüfen.
Prüfen Sie vollständige Einzahlung, Verweigerungsgründe und mögliche Nachteile für Gesellschaft, Mitgesellschafter und Gläubiger. Kaufpreis, Nebenbedingungen und Erwerberbonität müssen für das Gericht vollständig offengelegt sein.