Lexikon

Nichtigkeitsklage

Klage gegen einen von Anfang an unwirksamen Beschluss.

Die Nichtigkeitsklage stellt fest, dass ein Beschluss von Anfang an keine Rechtswirkung hat, etwa bei schweren Verfahrens- oder Ladungsverstößen.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.