Zuerst klären, ob ein vorläufig verbindliches Ergebnis überhaupt festgestellt wurde.
Sichern Sie noch am Sitzungstag Antragstext, Wortlaut der Verkündung, Teilnehmerliste, Vollmachten, Stimmen und Niederschrift. Fehlt eine Ergebnisfeststellung, ist zu prüfen, ob alle Gesellschafter am Ende dennoch dasselbe Ergebnis zugrunde gelegt haben.