Einlage, Verlustanteil und Verfahrenszeitpunkt gemeinsam abrechnen.
Ordnen Sie Gesellschaftsvertrag, Einlagenkonto, Verlustberechnung, Zahlungsbelege und Eröffnungsbeschluss. Erst daraus ergibt sich, ob eine Forderung als Insolvenzgläubiger besteht oder eine offene Einlage einzuzahlen ist.